Besserer Schutz der Wahlhelfenden in den (Grötzinger) Wahllokalen durch geeignete Maßnahmen.
Zum Beispiel:
– vermehrte Streifenfahrten, deren direkte Kontaktdaten/Rufnummern im Wahllokal hinterlegt sind,
– zentrale Stationierung eines Einsatzfahrzeuges vor Ort,
– Notfallknopf.
Begründung:
Während der Bundestagswahl kam es in einem Grötzinger Wahllokal zu einem beängstigenden Vorfall. Es existieren Anweisungen des Wahlamtes, wie in potentiell bedrohlichen Situationen zu agieren ist. Diese sind jedoch bei einer Eskalation möglicherweise nicht umsetzbar und führen vor allem zu keiner direkten Hilfe bzw. Unterstützung durch Ordnungsbeamte.
Da Grötzingen nicht mehr über eine Polizeistation vor Ort verfügt, sind die Anfahrtswege im möglichen Bedarfsfall relativ lang. Daher wäre zum Beispiel die Stationierung eines Einsatzfahrzeuges ein einfaches Mittel, um zügig Hilfestellung zu gewährleisten.