Antrag: Bebauungsplan Grötzingen Süd

Bebauungspläne ermöglichen Gemeinden, in den beplanten Gebieten für eine zukünftige geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen und somit städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für einen größeren Bereich in Grötzingen Süd fehlt diese rechtliche Entscheidungsgrundlage bei zu genehmigenden Bauanträgen und somit fehlt dort die Einwirkungsmöglichkeit auf langfristige, städtebauliche Gestaltung. Im Gebiet südlich der Augustenburgstraße / Staigstraße bis zur (einschließlich) Gustav-Hofmannstraße im Osten, und den Straßen An der Silbergrub im Westen bis zu den existierenden Bebauungsplänen im Süden (Nummern 589,491,492,494) gibt es keine Bebauungspläne (s. Skizze, grüner Bereich).

Wir beantragen:

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gekennzeichneten Bereich aus den vorab beschriebenen Gründen.