Gefälle/Steigung der Unterführung Eisenbahnstraße

Bei der im Sommer 2022 durch das Stadtplanungsamt begleiteten Befahrung der Grötzinger Straßen mit Rollstühlen im Zuge des Sanierungsgebietes Ortsmitte war ein Thema die Steigung der
Fußgängerunterführung Kirchstraße unter der Eisenbahnstraße.
Deren Befahrung mittels Rollstühlen ist sehr kräfteraubend. Ähnliche Meldungen kommen von Personen mit Rollatoren. Eine erste Kontrolle der Neigung zeigt, dass diese nicht den geforderten Werten entspricht, sondern steiler ist als vorgeschrieben.

Gerade diese Unterführung ist eine der wichtigsten Verbindungsstrecken zwischen Grötzingen Süd und Nord (Schule, evangelische Kirche und Bücherei) und sollte deshalb für alle Mitbürger:innen uneingeschränkt und bequem nutzbar sein.

Wir beantragen:
Die Ortsverwaltung prüft Möglichkeiten, die Neigung der Unterführung zu verringern.

Sanierung Friedhofskapelle – interfraktioneller Antrag

Die Grötzinger Friedhofskapelle ist ein Beispiel für die Architektur der 1920er und in Karlsruhe einzigartig. Eine architektonische Besonderheit ist auch der Fußboden aus Steinholzzement, der auch an den Wänden bis zu einer Höhe von 0,5m hochgezogen ist. Ursprünglich wurde die Kapelle über
Auslassschächte mit Wärme versorgt, die von einer Heizanlage im Keller erzeugt wurde. Diese Anlage wurde schon vor langem durch eine Direktheizung ersetzt. In der Folge trat Feuchtigkeit im Keller auf,
die in den Fußboden zog und nun einige Probleme verursacht. So verursacht die Feuchtigkeit an manchen Stellen Blasenbildung und verunsichert die Besucher beim Begehen der Flächen.

Hier stellt sich neben der Frage der Bauerhaltung die weitere Frage der Verkehrssicherheit. Eine Sanierung ist
schon seit Jahren angedacht, wurde aber bis jetzt nicht umgesetzt.

Insgesamt ist es ein unwürdiger Zustand.

Der Ortschaftsrat beantragt einen Sachstandsbericht und die erforderliche Sanierung der Friedhofskapelle.

Kurz- und Langzeitparkplätze mit Parkraumversuch – interfraktioneller Antrag

Das Mobilitätskonzept im Ortskern erfordert gleichzeitig ein Parkraumkonzept. Dieses beinhaltet unter anderem Überlegungen zu Kurzzeitparkplätzen, zum Beispiel im Bereich von Geschäften und Praxen. Ebenso beinhaltet es, an welchen genauen Stellen im Ort langfristigeres Parken ausgewiesen werden sollte bzw. möglich ist.

Antrag

Die OV prüft, wo im Ort Kurzzeit- und Langzeitparkplätze ausgewiesen werden können. Um welche zeitliche Befristung des Kurzparkens es sich handeln soll, wird mit dem Ortschaftsrat abgestimmt.

Vor der Umsetzung ist ein Parkraumversuch für einen repräsentativen Zeitraum wünschenswert. Ebenso soll die zeitliche Umsetzung mitgeteilt werden.

Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum – interfraktioneller Antrag

Grötzingen als lebendiger Stadtteil bietet ein umfangreiches Angebot kultureller Veranstaltungen und Freizeitveranstaltungen, oftmals mit großem Einzugsradius. Immer mehr Besucher kommen mit dem Rad und es zeigt sich, dass im öffentlichen Raum Radstellplätze für ein geordnetes und sicheres Abstellen fehlen. Als Beispiel seien die evangelische Kirche
und das Rathaus mit Begegnungsstätte genannt. Zu prüfen wäre auch, welche öffentlichen Parkplätze in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden könnten.

Wir beantragen:

OV prüft mit den Fachämtern umfassend, an welchen Stellen im öffentlichen Raum Fahrradabstellplätze, die den heutigen Standards entsprechen, geschaffen werden können.
Die Standorte sollten differenziert werden nach Anzahl, Ausstattung, Priorität und zeitlicher Umsetzung.

Photovoltaikfolie für Begegnungsstätte

Die Begegnungsstätte hier in Grötzingen ist mit ihren großen Fensterflächen schlecht für zunehmend heißere Sommer gerüstet. Aktuell ist geplant, mit einer Beschattung durch mechanische Hilfsmittel für
erträgliche Temperaturen im Innern zu sorgen.
Allgemein gilt: Beschattung wird dort gewünscht, wo starke Sonneneinstrahlung stört. Diese Sonneneinstrahlung wiederum kann Strom liefern: Die Entwicklung von auf Fenster aufgebrachter Photovoltaikfolie ist vorangeschritten. Die Stromgewinnung durch diese Folien wird immer effizienter, während sie gleichzeitig die Zimmer beschattet.
Für die Begegnungsstätte ist dies eine Chance, zumal die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach noch in weiter Ferne liegt.

Wir beantragen daher:

Die Ortsverwaltung prüft bei der Begegnungsstätte, inwieweit auf geeignete Fensterflächen aufgebrachte Photovoltaikfolie als Alternative für die geplante Verschattung der Begegnungsstätte eingesetzt und zur Stromgewinnung verwendet werden kann.

Verkauf des Anwesens Reithohl 12, Immobilie der Karl-Martin-Graff-Stiftung – interfraktioneller Antrag

In nichtöffentlicher Sitzung am 13. Juli 2022 wurde der Ortschaftsrat über die Absichten der Verwaltung informiert, das Anwesen Reithohl 12, Immobilie der Karl-Martin-Graff-Stiftung, zu verkaufen. Die Begründung lautet Sanierungsstau in Höhe von 1,6 Mio. Euro.
In der Vergangenheit wurden in Notfällen Arbeiten am Haus durchgeführt, weitere notwendige Reparaturen stehen seit langem an. Da das Haus zum Vermögen der Karl-MartinGraff-Stiftung gehört, wurden dafür keine Mittel im städt. Haushalt eingestellt und der Zustand des Hauses wurde über Jahre hingenommen.

Die derzeitige Kaltmiete fließt dem Stiftungszweck zu. Bei einem Verkauf ist zu befürchten, dass bei der derzeitigen Zinslage keine höheren Erträge zu erzielen sind und inflationär bedingt das Stiftungsvermögen an Wert verliert. Aufgrund des langjährigen Mietverhältnisses (47 Jahre) sowie des hohen Alters und des Gesundheitszustandes der Mieter ist eine Kündigung aus sozialen Gesichtspunkten nicht vertretbar und juristisch kaum durchsetzbar. Eine Sanierung im bewohnten Zustand wäre eine
Zumutung für die Bewohner. Daher sehen wir einen Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt als nicht vertretbar an.

Wir beantragen daher

• Mit dem Verkauf des Objektes abzuwarten, bis es nicht mehr bewohnt ist.
• Keine umfangreiche Sanierung im bewohnten Zustand vorzunehmen. Reparaturen reichen nach wie vor aus.
• Dringende Reparaturen sind durchzuführen. Dazu halten wir es für erforderlich, dass Ortsbaumeister/Ortsbaumeisterin sich persönlich und vor Ort mit dem Mieter austauschen.
• Für die durchzuführenden Maßnahmen ist der Kostenrahmen detailliert auszuarbeiten und dem Ortschaftsrat vorzustellen. Zur Finanzierung sollen liquide Mittel der Stiftung (rund 112.000 Euro) herangezogen werden. Zur Begründung: die Miete ist eine regelmäßige Einnahme und ermöglicht Ausschüttungen gemäß des Stiftungszwecks, daraus entsteht auch eine Verpflichtung zur Erhaltung der Bausubstanz.

Grötzinger Eltern brauchen dringend Unterstützung bzgl. der unterschiedlichen Schließzeiten von Hort und Kitas

Wie kann Betreuungssituation von Eltern mit Geschwisterkindern, die durch den Schülerhort und eine Kita betreut werden, in den Ferienzeiten verbessert werden, wenn die Schließzeiten der Einrichtungen entgegengesetzt sind?

Kurz der Sachverhalt:

Eltern, deren Kinder mittags und in den Ferien über den Hort betreut werden und die gleichzeitig noch kleinere Geschwisterkinder in Grötzinger Kitas in Betreuung haben, werden von den unterschiedlichen Ferienschließzeiten vor den Kopf gestoßen. Es wurde uns mitgeteilt, dass der Hort und z.B. die Fröbelkita keine Übereinstimmung bei den Pfingstferien haben. Noch schlimmer trifft es die Eltern, deren Kinder im Luisenhof sind. Dort sind die 3 Wochen Sommerferien entgegengesetzt zum Hort. Wie es in den restlichen Kitas ist, ist uns noch nicht bekannt.

Dies ist für Eltern nicht zu stemmen und schon gar nicht für Alleinerziehende.

Beim Elternabend des Horts zu Beginn des neuen Schuljahres wurde den Eltern von der Hort-Leitung zugesichert, dass die Schließzeiten mit den Grötzinger Kitas abgesprochen sind. Dem ist augenscheinlich nicht so, es besteht dringender Handlungsbedarf.  Können die Kinder nicht betreut werden, müssen die Eltern ihre Arbeit niederlegen, ohne Betreuung ist eine Ausübung eines Vollzeitjobs nicht möglich. Nicht jeder kann auf familiäre Unterstützung zurück greifen.

Wir bitten die Ortsverwaltung um Unterstützung und vor allem um Lösungen für dieses Problem.

PV-Folie für Begegnungsstätte

Die Begegnungsstätte hier in Grötzingen ist mit ihren großen Fensterflächen schlecht für zunehmend heißere Sommer gerüstet. Es ist geplant, mit einer Beschattung durch mechanische Hilfsmittel für erträgliche Temperaturen im Innern zu sorgen.

Allgemein gilt: Beschattung wird dort gewünscht, wo starke Sonneneinstrahlung stört. Diese Sonneneinstrahlung wiederum kann Strom liefern:

Die Entwicklung von auf Fenster aufgebrachter Photovoltaikfolie ist vorangeschritten. Die Stromgewinnung durch diese Folien wird immer effizienter, während sie gleichzeitig die Zimmer beschattet. Für die Begegnungsstätte ist dies eine Chance, zumal die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach noch in weiter Ferne liegt.

Wir beantragen daher:

Die Ortsverwaltung prüft bei der Begegnungsstätte, inwieweit auf geeignete Fensterflächen aufgebrachte Photovoltaikfolie als Alternative für die geplante Verschattung der Begegnungsstätte eingesetzt und zur Stromgewinnung verwendet werden kann.

Fassadenbegrünung für städtische Gebäude

Die Hitzewellen in den Sommermonaten werden länger und vor allem heißer. Vor allem stark versiegelte Plätze heizen sich auf. Durch eine Begrünung angrenzender Gebäude kann Hitze um die Häuser herum und in den Häusern deutlich reduziert werden. Zusätzlich binden die Pflanzen durch die Fotosynthese Kohlendioxid und reichern die Luft mit Sauerstoff an. Sie bieten eine zusätzliche Dämmung und halten Luftschadstoffe und Staub durch ihr Blattwerk fern.

In Grötzingen könnte die Begrünung des Rathauses 2 das Gebäude sowie den umliegenden Rathausplatz klimaneutral kühl halten.

Die GLG beantragt:

  • Es wird geprüft, wie die Fassaden des Rathauses 2 begrünt werden können. Da die Sanierung des Gebäudes in Kürze beginnt, sollte die Überprüfung kurzfristig durchgeführt werden.
  • Es wird geprüft, ob die Turnhalle und die Schulgebäude vertikal (Fassaden)und /oder horizontal (Dächer) begrünt werden können.

 

Förderung: Umwandlung von Steingärten in insektenfreundliche Gärten

In Grötzingen gibt es noch etliche Schottergärten. Sie sind seit 2020 verboten. Um die Pflicht, bestehende Schottergärten rückzubauen, wird gestritten.

Die Stadt Karlsruhe hat 2022 ihr Förderprogramm zur „Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ dahingehend überarbeitet, dass nun auch der Umbau von Steingärten, die vor 2020 angelegt wurden, in naturnahe Grünflächen gefördert wird. Der Zuschuss kann dabei bis 5000 Euro pro Anwesen betragen. Dieser positive Anreiz für Interessierte, die ihren Schottergarten in einen naturnahen Garten umgestalten möchten, wird jedoch kaum abgerufen.

Um auszuschließen, dass wegen Unkenntnis der Fördermöglichkeit und damit fehlender Abrufung von Mitteln, die Förderung eingestellt wird, beantragen wir:

  • Die Ortsverwaltung stellt das Programm im Ortschaftsrat und in den Ortsmedien vor.
  • Entsprechende Flyer und Informationen werden den Besitzern von Schottergärten übermittelt. Um die OV zu unterstützen, erklärt sich die GLG bereit, die vorhanden Schottergärten zu erfassen und die Information an die OV weiterzugeben.