Tempo 30 Augustenburgstraße (GA, 27.9.2024)

In Grötzingen ist Tempo 30 schon fast flächendeckend auf den Straßen eingeführt. Dies dient zum einen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, egal wie sie mobil unterwegs sind, egal welches Alter sie haben. Zum anderen wird hierdurch auch nachweislich die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr für die Anwohner und Anwohnerinnen reduziert und die Lebensqualität in Grötzingen erhöht.

In der Augustenburgstraße beginnt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen im Westen kurz nach dem Kreisel und endet im Osten an der Winkler-Dentz-Straße.

Laut den momentan geltenden Vorschriften reicht auf den fehlenden Abschnitten zu den jeweiligen Ortseingängen bzw. -ausgängen die gemessene bzw. berechnete Lärmbelastung nicht aus, um auch dort Tempo 30 anordnen zu können. Die betroffenen Anwohner sehen dies jedoch anders.

Die frisch beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass Tempo 30-Bereiche mit mehr Freiheiten angeordnet werden können. Daher wandten sich die GRÜNEN Grötzingen mit einer Anregung direkt an das Ordnungsamt, um vor dem Hintergrund dieser Novelle überprüfen zu lassen, ob Tempo 30 für die Augustenburgstraße vom Ortsschild im Westen bis zum Schild im Osten eingeführt werden kann und dies dann nach Möglichkeit umsetzen zu lassen.

Leider zeigte sich, dass sich auch die Novelle der StVO in manchen Bereichen nicht über die Ergebnisse der Lärmmessungen hinwegsetzen kann. Möglicherweise besteht dennoch die Chance, aufgrund des Schulwegstatus der Straße den Bereich mit Tempo 30 auszuweiten. Nach Aussage des Ordnungsamtes ist die Definition des Schulwegstatus (noch) nicht eindeutig festgelegt. Sowohl das Ordnungsamt als auch die GRÜNEN Grötzingen werden dieses Thema weiterhin verfolgen und nachhaken. Die Anfrage sowie die Antwort des Ordnungsamtes finden Sie auf dieser Webseite.

gez. GRÜNE-Fraktion im Ortschaftsrat Grötzingen

Informationsveranstaltung „Kaltes Nahwärmenetz“

Der Entwurf des vom Gemeinderat am 28. November beschlossene Energieleitplan mit integrierter kommunaler Wärmeplanung ist auf der Website der Stadt veröffentlicht. Fast ganz Grötzingen ist darin als Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung ausgewiesen.
Nur „Grötzingen Alte Häldenweg“ und „Grötzingen / Im Speitel“ sind Ausnahmen, weil sie auf den Seiten 128 und 129 unter „Weitere Maßnahmen zur Prüfung der Machbarkeit für ausgewählte Eignungsgebiete“ aufgeführt sind. Vorgesehen ist ein Kaltes Nahwärmenetz. Damit sollen Wärmepumpen die Wärme indirekt dem Baggersee entziehen statt der Umgebungsluft. Und es ist angemerkt: Ein Pilotprojekt im Ort könnte mehrere weitere potenzielle Nahwärmegebiete nach sich ziehen.

Das Kalte Nahwärmenetz ist ein wichtiges Thema für die Energiewende, die auch in Grötzingen bis 2040 geschafft werden soll, und interessiert viele Leute. Es braucht jedoch mehr Informationen, bevor beurteilt werden kann, ob das von den Ingenieuren und Ingenieurinnen vorgeschlagene Kalte Nahwärmenetz befürwortet werden kann.

Deshalb beantragen wir:

Die Grötzinger Bevölkerung wird in einer öffentlichen Veranstaltung über das vorgeschlagene Kalte Nahwärmenetz informiert. Unter anderem darüber, wie es gebaut und finanziert werden kann und welche ökologischen Auswirkungen es auf den Baggersee haben wird. Außerdem darüber, was das Netz für die betroffenen Wohngebiete bedeutet.

Umnutzung Martin-Luther-Haus

Die evangelische Kirche möchte das Martin-Luther-Haus in der Fröbelstraße verkaufen. Das Haus grenzt direkt an die evangelische Kindertageseinrichtung „Fröbelkita“ an. Die evangelische Kirche betreibt auch die dreigruppige Einrichtung „Am Kegelsgrund“, deren Gebäude dringend sanierungsbedürftig ist bzw. eventuell sogar erneuert werden muss.
Stadtweit fehlen neben Plätzen ab drei Jahren vor allem Krippenplätze, wofür die Stadt von den Eltern teuer verklagt werden kann.

Die oben beschrieben äußerst kompakte und unserer Meinung nach günstige Betreiber- und Besitzersituation erlaubt folgende Gedanken:

Lässt sich das Martin-Luther-Haus unkompliziert und mit geringen Kosten umbauen zu (zeitlich begrenzten) Kitaplätzen, indem die evangelische Kirche und die Stadt zusammenarbeiten, sich über mögliche Investitionsmodelle austauschen und sich gegenseitig unterstützen? Und das zeitlich ab „so schnell wie möglich“ bis zur Fertigstellung der neuen Kita in der Ringelberghohl 2028?
Oder bietet diese Idee sogar die Möglichkeit, dass die Kita Am Kegelsgrund schon vor 2028 saniert werden kann und nicht mehr auf die Fertigstellung des Gebäudes Ringelberghohl angewiesen ist?

Wir beantragen daher:

Die Ortsverwaltung nimmt Kontakt mit den erforderlichen Ämtern und der evangelischen Kirche auf und geht in die Diskussion über die oben genannten Punkte. Der Ortschaftsrat wird informiert.

 

Gefälle/Steigung der Unterführung Eisenbahnstraße

Bei der im Sommer 2022 durch das Stadtplanungsamt begleiteten Befahrung der Grötzinger Straßen mit Rollstühlen im Zuge des Sanierungsgebietes Ortsmitte war ein Thema die Steigung der
Fußgängerunterführung Kirchstraße unter der Eisenbahnstraße.
Deren Befahrung mittels Rollstühlen ist sehr kräfteraubend. Ähnliche Meldungen kommen von Personen mit Rollatoren. Eine erste Kontrolle der Neigung zeigt, dass diese nicht den geforderten Werten entspricht, sondern steiler ist als vorgeschrieben.

Gerade diese Unterführung ist eine der wichtigsten Verbindungsstrecken zwischen Grötzingen Süd und Nord (Schule, evangelische Kirche und Bücherei) und sollte deshalb für alle Mitbürger:innen uneingeschränkt und bequem nutzbar sein.

Wir beantragen:
Die Ortsverwaltung prüft Möglichkeiten, die Neigung der Unterführung zu verringern.

Sanierung Friedhofskapelle – interfraktioneller Antrag

Die Grötzinger Friedhofskapelle ist ein Beispiel für die Architektur der 1920er und in Karlsruhe einzigartig. Eine architektonische Besonderheit ist auch der Fußboden aus Steinholzzement, der auch an den Wänden bis zu einer Höhe von 0,5m hochgezogen ist. Ursprünglich wurde die Kapelle über
Auslassschächte mit Wärme versorgt, die von einer Heizanlage im Keller erzeugt wurde. Diese Anlage wurde schon vor langem durch eine Direktheizung ersetzt. In der Folge trat Feuchtigkeit im Keller auf,
die in den Fußboden zog und nun einige Probleme verursacht. So verursacht die Feuchtigkeit an manchen Stellen Blasenbildung und verunsichert die Besucher beim Begehen der Flächen.

Hier stellt sich neben der Frage der Bauerhaltung die weitere Frage der Verkehrssicherheit. Eine Sanierung ist
schon seit Jahren angedacht, wurde aber bis jetzt nicht umgesetzt.

Insgesamt ist es ein unwürdiger Zustand.

Der Ortschaftsrat beantragt einen Sachstandsbericht und die erforderliche Sanierung der Friedhofskapelle.

Kurz- und Langzeitparkplätze mit Parkraumversuch – interfraktioneller Antrag

Das Mobilitätskonzept im Ortskern erfordert gleichzeitig ein Parkraumkonzept. Dieses beinhaltet unter anderem Überlegungen zu Kurzzeitparkplätzen, zum Beispiel im Bereich von Geschäften und Praxen. Ebenso beinhaltet es, an welchen genauen Stellen im Ort langfristigeres Parken ausgewiesen werden sollte bzw. möglich ist.

Antrag

Die OV prüft, wo im Ort Kurzzeit- und Langzeitparkplätze ausgewiesen werden können. Um welche zeitliche Befristung des Kurzparkens es sich handeln soll, wird mit dem Ortschaftsrat abgestimmt.

Vor der Umsetzung ist ein Parkraumversuch für einen repräsentativen Zeitraum wünschenswert. Ebenso soll die zeitliche Umsetzung mitgeteilt werden.

Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum – interfraktioneller Antrag

Grötzingen als lebendiger Stadtteil bietet ein umfangreiches Angebot kultureller Veranstaltungen und Freizeitveranstaltungen, oftmals mit großem Einzugsradius. Immer mehr Besucher kommen mit dem Rad und es zeigt sich, dass im öffentlichen Raum Radstellplätze für ein geordnetes und sicheres Abstellen fehlen. Als Beispiel seien die evangelische Kirche
und das Rathaus mit Begegnungsstätte genannt. Zu prüfen wäre auch, welche öffentlichen Parkplätze in Fahrradabstellplätze umgewandelt werden könnten.

Wir beantragen:

OV prüft mit den Fachämtern umfassend, an welchen Stellen im öffentlichen Raum Fahrradabstellplätze, die den heutigen Standards entsprechen, geschaffen werden können.
Die Standorte sollten differenziert werden nach Anzahl, Ausstattung, Priorität und zeitlicher Umsetzung.

Photovoltaikfolie für Begegnungsstätte

Die Begegnungsstätte hier in Grötzingen ist mit ihren großen Fensterflächen schlecht für zunehmend heißere Sommer gerüstet. Aktuell ist geplant, mit einer Beschattung durch mechanische Hilfsmittel für
erträgliche Temperaturen im Innern zu sorgen.
Allgemein gilt: Beschattung wird dort gewünscht, wo starke Sonneneinstrahlung stört. Diese Sonneneinstrahlung wiederum kann Strom liefern: Die Entwicklung von auf Fenster aufgebrachter Photovoltaikfolie ist vorangeschritten. Die Stromgewinnung durch diese Folien wird immer effizienter, während sie gleichzeitig die Zimmer beschattet.
Für die Begegnungsstätte ist dies eine Chance, zumal die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach noch in weiter Ferne liegt.

Wir beantragen daher:

Die Ortsverwaltung prüft bei der Begegnungsstätte, inwieweit auf geeignete Fensterflächen aufgebrachte Photovoltaikfolie als Alternative für die geplante Verschattung der Begegnungsstätte eingesetzt und zur Stromgewinnung verwendet werden kann.

Verkauf des Anwesens Reithohl 12, Immobilie der Karl-Martin-Graff-Stiftung – interfraktioneller Antrag

In nichtöffentlicher Sitzung am 13. Juli 2022 wurde der Ortschaftsrat über die Absichten der Verwaltung informiert, das Anwesen Reithohl 12, Immobilie der Karl-Martin-Graff-Stiftung, zu verkaufen. Die Begründung lautet Sanierungsstau in Höhe von 1,6 Mio. Euro.
In der Vergangenheit wurden in Notfällen Arbeiten am Haus durchgeführt, weitere notwendige Reparaturen stehen seit langem an. Da das Haus zum Vermögen der Karl-MartinGraff-Stiftung gehört, wurden dafür keine Mittel im städt. Haushalt eingestellt und der Zustand des Hauses wurde über Jahre hingenommen.

Die derzeitige Kaltmiete fließt dem Stiftungszweck zu. Bei einem Verkauf ist zu befürchten, dass bei der derzeitigen Zinslage keine höheren Erträge zu erzielen sind und inflationär bedingt das Stiftungsvermögen an Wert verliert. Aufgrund des langjährigen Mietverhältnisses (47 Jahre) sowie des hohen Alters und des Gesundheitszustandes der Mieter ist eine Kündigung aus sozialen Gesichtspunkten nicht vertretbar und juristisch kaum durchsetzbar. Eine Sanierung im bewohnten Zustand wäre eine
Zumutung für die Bewohner. Daher sehen wir einen Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt als nicht vertretbar an.

Wir beantragen daher

• Mit dem Verkauf des Objektes abzuwarten, bis es nicht mehr bewohnt ist.
• Keine umfangreiche Sanierung im bewohnten Zustand vorzunehmen. Reparaturen reichen nach wie vor aus.
• Dringende Reparaturen sind durchzuführen. Dazu halten wir es für erforderlich, dass Ortsbaumeister/Ortsbaumeisterin sich persönlich und vor Ort mit dem Mieter austauschen.
• Für die durchzuführenden Maßnahmen ist der Kostenrahmen detailliert auszuarbeiten und dem Ortschaftsrat vorzustellen. Zur Finanzierung sollen liquide Mittel der Stiftung (rund 112.000 Euro) herangezogen werden. Zur Begründung: die Miete ist eine regelmäßige Einnahme und ermöglicht Ausschüttungen gemäß des Stiftungszwecks, daraus entsteht auch eine Verpflichtung zur Erhaltung der Bausubstanz.

Grötzinger Eltern brauchen dringend Unterstützung bzgl. der unterschiedlichen Schließzeiten von Hort und Kitas

Wie kann Betreuungssituation von Eltern mit Geschwisterkindern, die durch den Schülerhort und eine Kita betreut werden, in den Ferienzeiten verbessert werden, wenn die Schließzeiten der Einrichtungen entgegengesetzt sind?

Kurz der Sachverhalt:

Eltern, deren Kinder mittags und in den Ferien über den Hort betreut werden und die gleichzeitig noch kleinere Geschwisterkinder in Grötzinger Kitas in Betreuung haben, werden von den unterschiedlichen Ferienschließzeiten vor den Kopf gestoßen. Es wurde uns mitgeteilt, dass der Hort und z.B. die Fröbelkita keine Übereinstimmung bei den Pfingstferien haben. Noch schlimmer trifft es die Eltern, deren Kinder im Luisenhof sind. Dort sind die 3 Wochen Sommerferien entgegengesetzt zum Hort. Wie es in den restlichen Kitas ist, ist uns noch nicht bekannt.

Dies ist für Eltern nicht zu stemmen und schon gar nicht für Alleinerziehende.

Beim Elternabend des Horts zu Beginn des neuen Schuljahres wurde den Eltern von der Hort-Leitung zugesichert, dass die Schließzeiten mit den Grötzinger Kitas abgesprochen sind. Dem ist augenscheinlich nicht so, es besteht dringender Handlungsbedarf.  Können die Kinder nicht betreut werden, müssen die Eltern ihre Arbeit niederlegen, ohne Betreuung ist eine Ausübung eines Vollzeitjobs nicht möglich. Nicht jeder kann auf familiäre Unterstützung zurück greifen.

Wir bitten die Ortsverwaltung um Unterstützung und vor allem um Lösungen für dieses Problem.