Das Mobilitätskonzept im Ortskern erfordert gleichzeitig ein Parkraumkonzept. Dieses beinhaltet unter anderem Überlegungen zu Kurzzeitparkplätzen, zum Beispiel im Bereich von Geschäften und Praxen. Ebenso beinhaltet es, an welchen genauen Stellen im Ort langfristigeres Parken ausgewiesen werden sollte bzw. möglich ist.
Antrag
Die OV prüft, wo im Ort Kurzzeit- und Langzeitparkplätze ausgewiesen werden können. Um welche zeitliche Befristung des Kurzparkens es sich handeln soll, wird mit dem Ortschaftsrat abgestimmt.
Vor der Umsetzung ist ein Parkraumversuch für einen repräsentativen Zeitraum wünschenswert. Ebenso soll die zeitliche Umsetzung mitgeteilt werden.