In der Sitzung am 25.03.2015 befürwortete der Ortschaftsrat den Erlass der Rechtsverordnung über die Benutzung des Baggersees. Hinsichtlich Kontrolle und Monitoring ist im Ratsprotokoll folgendes zu lesen:
„Die Akzeptanz bzw. auch die Wirksamkeit der Rechtsverordnung soll nun zunächst für etwa zwei Jahre praktisch erprobt und die Auswirkungen auf die Natur mit einem Monitoring gutachterlich begleitet werden, sollte sich dabei Anpassungsbedarf ergeben, wären die Verordnungsinhalte entsprechende fortzuschreiben.“
Am 28.06.2017 fand eine mündliche Vorstellung des Monitoringberichts im Rat statt. Eine endgültige Aussage zu dem weiteren Vorgehen hinsichtlich Monitoring und Rechtsverordnung wurde dabei nicht gemacht.
Die beiden Jahre sind vorbei. Vor dem Beginn der nächsten Badesaison muss geklärt sein, ob Anpassungsbedarf der Rechtsverordnung besteht und wie es mit dem Monitoring weitergehen soll.
Wir beantragen daher:
Das Gutachten für 2016 wird veröffentlicht.
Alle für die Beurteilung des möglicherweise erforderlich werdenden Anpassungsbedarfs der Rechtsverordnung und der Fortführung des Monitorings erforderlichen Gremien / Ämter / Vereine / Verbände usw. werden dazu befragt und geben ihre Stellungnahme ab.