Anfrage an das Ordnungsamt: Tempo 30 in der Augustenburgstraße

In der Augustenburgstraße beginnt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen im Westen kurz nach dem Kreisel und endet im Osten an der Winkler-Dentz-Straße. Laut geltenden Vorschriften, reicht nämlich auf den fehlenden Strecken die gemessene bzw. berechnete Lärmbelastung nicht aus, um Tempo 30 anordnen zu können. Die betroffenen Anwohner sehen dies anders.

Die frisch beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass Tempo 30 Bereiche mit mehr Freiheiten angeordnet werden können.

Wir bitten:

Die zuständigen Behörden prüfen anhand der aktuellen Verordnung, ob Tempo 30 für die Augustenburgstraße vom Ortseingangsschild im Westen bis zum Schild im Osten eingeführt werden kann und setzt dies dann um.

Antwort des Ordnungsamts (auszugsweise):

…. ich habe das Anliegen hinsichtlich einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung in der gesamten Augustenburgstraße durch die Straßenverkehrsstelle prüfen lassen.

Im aktuellen Lärmaktionsplan wurde festgestellt, dass zwischen der Kirchstraße und der Winkler-Dentz-Straße die zulässigen Lärmwerte überschritten werden. Das eröffnet die Möglichkeit, die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h zu senken.

Im Abschnitt ab der Winkler-Dentz-Straße Richtung Berghausen bis zum Ortsende werden diese Lärmwerte, weder im aktuellen noch in dem sich derzeit in der Fortschreibung befindlichen Lärmaktionsplan, nicht überschritten. Es gibt daher keine rechtliche Grundlage, die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen zu reduzieren.

Auch andere Gründe, die eine Temporeduzierung auf 30 km/h nach der Straßenverkehrsordnung rechtfertigen könnten, wie beispielsweise das Vorhandensein sozialer Einrichtungen oder häufige Unfälle oder gefährliche Situationen durch überhöhte Geschwindigkeiten, liegen nicht vor.

Eine Möglichkeit könnte sich eventuell durch die Aufnahme der neuen Regelung in der Straßenverkehrsordnung für „hochfrequentierte Schulwege“ ergeben. Allerdings gibt es bisher keine klare Definition, wann ein Schulweg als „hochfrequentiert“ gilt. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass mindestens 100 Schülerinnen und Schüler diesen Weg in der Spitzenstunde nutzen müssen.

Ich hoffe, dass in der zukünftigen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung genauere Regelungen dazu getroffen werden. Dabei müsste dann auch geklärt werden, ob die Geschwindigkeitsreduzierung beispielsweise nur zeitlich befristet für die jeweiligen Spitzenstunden gilt.

Nach aktuellem Stand haben wir daher keine Möglichkeit, die vorhandene Geschwindigkeitsreduzierung auszuweiten. Sobald mir nähere Informationen zu den „hochfrequentierten Schulwegen“ vorliegen und diese dann gegebenenfalls einen Handlungsspielraum für uns eröffnen……