Die Badestelle am Baggersee Grötzingen liegt in
einem Landschaftsschutzgebiet und grenzt sowohl an ein Naturschutzgebiet als
auch an ein FFH-Gebiet. Eine Badestelle ist die Form des erlaubten Badens mit
geringen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sowie die
Wasseraufsicht und erlaubt keine bädertypischen Anlagen im Wasser.
Die Genehmigung der Badestelle am Baggersee
Grötzingen wurde nur unter strengen ökologischen Schutzauflagen für Tiere und
Pflanzen erteilt. Des Weiteren erfolgte die Vorgabe, dass sich durch die
Nutzungen keine weitere Verschlechterung für das gesamte Gebiet ergibt.
Vielmehr ist eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation vor Ort
das Ziel. Die sich daraus ergebende Rechtsverordnung ist ein mühsamer
Kompromiss zwischen Ökologie und den verschiedenen Nutzerinteressen des Sees.
Aus diesen Gründen entstanden die Beschränkungen:
- das Sperren der Trampelpfade und Erneuern von Zäunen zum Schutz der
Uferzonen,
- die Einrichtung einer nicht zu
betretenden Naturschutzzone rund um den See,
- die Reduktion und
Begrenzung der Parkplätze.
Dies alles
mit dem Ziel, die Nutzung des Sees hauptsächlich für die Bewohner der
umliegenden Gemeinden, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, möglich zu
machen.
Um Wünschen an die Badestelle hinsichtlich ökologischer und
rechtlicher Gesichtspunkte bewerten und diskutieren zu können, beantragen wir:
1. Der Rat und die Öffentlichkeit werden in einer Ratssitzung von den
zuständigen Stellen über die Grundlagen der Entstehung des erlaubten Badens,
der daraus resultierenden Pflichten und den Konsequenzen von Verfehlungen oder
der Ausweitung der Infrastruktur an der
Badestelle informiert.
2. Die Parkplätze werden wie beschlossen weiter reduziert.