Anfrage an das Ordnungsamt: Tempo 30 in der Augustenburgstraße

In der Augustenburgstraße beginnt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen im Westen kurz nach dem Kreisel und endet im Osten an der Winkler-Dentz-Straße. Laut geltenden Vorschriften, reicht nämlich auf den fehlenden Strecken die gemessene bzw. berechnete Lärmbelastung nicht aus, um Tempo 30 anordnen zu können. Die betroffenen Anwohner sehen dies anders.

Die frisch beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass Tempo 30 Bereiche mit mehr Freiheiten angeordnet werden können.

Wir bitten:

Die zuständigen Behörden prüfen anhand der aktuellen Verordnung, ob Tempo 30 für die Augustenburgstraße vom Ortseingangsschild im Westen bis zum Schild im Osten eingeführt werden kann und setzt dies dann um.

Antwort des Ordnungsamts (auszugsweise):

…. ich habe das Anliegen hinsichtlich einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung in der gesamten Augustenburgstraße durch die Straßenverkehrsstelle prüfen lassen.

Im aktuellen Lärmaktionsplan wurde festgestellt, dass zwischen der Kirchstraße und der Winkler-Dentz-Straße die zulässigen Lärmwerte überschritten werden. Das eröffnet die Möglichkeit, die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h zu senken.

Im Abschnitt ab der Winkler-Dentz-Straße Richtung Berghausen bis zum Ortsende werden diese Lärmwerte, weder im aktuellen noch in dem sich derzeit in der Fortschreibung befindlichen Lärmaktionsplan, nicht überschritten. Es gibt daher keine rechtliche Grundlage, die Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen zu reduzieren.

Auch andere Gründe, die eine Temporeduzierung auf 30 km/h nach der Straßenverkehrsordnung rechtfertigen könnten, wie beispielsweise das Vorhandensein sozialer Einrichtungen oder häufige Unfälle oder gefährliche Situationen durch überhöhte Geschwindigkeiten, liegen nicht vor.

Eine Möglichkeit könnte sich eventuell durch die Aufnahme der neuen Regelung in der Straßenverkehrsordnung für „hochfrequentierte Schulwege“ ergeben. Allerdings gibt es bisher keine klare Definition, wann ein Schulweg als „hochfrequentiert“ gilt. Erste Hinweise deuten darauf hin, dass mindestens 100 Schülerinnen und Schüler diesen Weg in der Spitzenstunde nutzen müssen.

Ich hoffe, dass in der zukünftigen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung genauere Regelungen dazu getroffen werden. Dabei müsste dann auch geklärt werden, ob die Geschwindigkeitsreduzierung beispielsweise nur zeitlich befristet für die jeweiligen Spitzenstunden gilt.

Nach aktuellem Stand haben wir daher keine Möglichkeit, die vorhandene Geschwindigkeitsreduzierung auszuweiten. Sobald mir nähere Informationen zu den „hochfrequentierten Schulwegen“ vorliegen und diese dann gegebenenfalls einen Handlungsspielraum für uns eröffnen……

Tempo 30 Augustenburgstraße (GA, 27.9.2024)

In Grötzingen ist Tempo 30 schon fast flächendeckend auf den Straßen eingeführt. Dies dient zum einen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, egal wie sie mobil unterwegs sind, egal welches Alter sie haben. Zum anderen wird hierdurch auch nachweislich die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr für die Anwohner und Anwohnerinnen reduziert und die Lebensqualität in Grötzingen erhöht.

In der Augustenburgstraße beginnt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen im Westen kurz nach dem Kreisel und endet im Osten an der Winkler-Dentz-Straße.

Laut den momentan geltenden Vorschriften reicht auf den fehlenden Abschnitten zu den jeweiligen Ortseingängen bzw. -ausgängen die gemessene bzw. berechnete Lärmbelastung nicht aus, um auch dort Tempo 30 anordnen zu können. Die betroffenen Anwohner sehen dies jedoch anders.

Die frisch beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass Tempo 30-Bereiche mit mehr Freiheiten angeordnet werden können. Daher wandten sich die GRÜNEN Grötzingen mit einer Anregung direkt an das Ordnungsamt, um vor dem Hintergrund dieser Novelle überprüfen zu lassen, ob Tempo 30 für die Augustenburgstraße vom Ortsschild im Westen bis zum Schild im Osten eingeführt werden kann und dies dann nach Möglichkeit umsetzen zu lassen.

Leider zeigte sich, dass sich auch die Novelle der StVO in manchen Bereichen nicht über die Ergebnisse der Lärmmessungen hinwegsetzen kann. Möglicherweise besteht dennoch die Chance, aufgrund des Schulwegstatus der Straße den Bereich mit Tempo 30 auszuweiten. Nach Aussage des Ordnungsamtes ist die Definition des Schulwegstatus (noch) nicht eindeutig festgelegt. Sowohl das Ordnungsamt als auch die GRÜNEN Grötzingen werden dieses Thema weiterhin verfolgen und nachhaken. Die Anfrage sowie die Antwort des Ordnungsamtes finden Sie auf dieser Webseite.

gez. GRÜNE-Fraktion im Ortschaftsrat Grötzingen

Neue GRÜNE Fraktion im Grötzinger Orschaftsrat

Am 11. September 2024 trat der alte Grötzinger Ortschaftsrat mit der GLG-Fraktion ein letztes Mal zusammen, um die ausscheidenden Mitglieder, darunter unseren Dominic Neureuther, zu verabschieden. Er ist auf dem Bild ganz links zu sehen, neben ihm Frau Weingärtner, Frau Bergerhoff, Frau Eßrich (Ortsvorsteherin), Frau Kränzel, Herr Sand und Frau Jäger.

Anschließend konstituierte sich der neue Ortschaftsrat mit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Titus Tamm, Gabi Vorberg, Lisa Knauer, die neu dabei ist, und Birgit Hauswirth-Metzger als neue Fraktionsvorsitzende.