Antrag: Informationen zum Verhalten im Katastrophenfall

Karlsruhe muss sein Starkregenrisikomanagement in den Katastrophenschutz integrieren, siehe nachfolgenden Auszug aus der StadtZeitung Nr.4 vom Freitag, 28.01.2022:

„Schutz und Vorsorge weiter wichtig

…..Da das Karlsruher Kanalsystem aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht für extreme Regenereignisse jeglicher Größenordnung ausgelegt werden kann, sind Risikobetrachtungen und Abwägungen im Rahmen des Katastrophenschutzes erforderlich. In Zukunft wird es vor allem darum gehen, Risiken aus Wetterextremen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam mit den Bürgern zu erkennen und Strategien zu entwickeln. Ergänzend zu den Überflutungsschutzmaßnahmen von öffentlicher Seite müssen die Grundstückseigentümer hierbei eigenverantwortlichen Objekt- und Selbstschutz betreiben. Dieser reicht von langfristig angelegtem Verhalten und Check des persönlichen Wohnumfelds über Maßnahmen bei einem angekündigten Ereignis hin zum richtigen Verhalten im akuten Fall eines Unwetters…….“

Das betrifft auch Grötzingen. Es wird somit von den Bürger*innen erwartet, dass sie im Falle von Starkregenereignissen und Hochwasser Maßnahmen im Sinne des Katastrophenschutzes ergreifen und sich entsprechend verhalten. Dies funktioniert nur dann, wenn die Bürger*innen die erforderlichen Verhaltensweisen kennen.

Wir beantragen:

Die Grötzinger*innen sollen über die richtigen Abläufe und Verhaltensweisen im Falle eines Starkregenereignisses (und Hochwassers) in Grötzingen informiert werden. Die Ortsverwaltung lädt die entsprechenden städtischen Ämter in den Ortschaftsrat ein und / oder richtet eine entsprechende Informationsveranstaltung aus.

Antrag: Hortplätze an der Schule

Besorgte Eltern melden, dass sie für ihre Kinder für das kommende Schuljahr keinen Hortplatz oder keine ergänzende Betreuung im Hort bekommen. Die Rückfrage bei der Ortsverwaltung ergab, dass von der Stadt nur das Personal und die finanziellen Mittel für 100 Hortplätze und 20 Plätze für die ergänzende Betreuung genehmigt wurden, obwohl mit den Räumlichkeiten in den Containern mehr Kinder als die genehmigten aufgenommen werden könnten.

Daher beantragen wir:
Der Ortschaftsrat stimmt für die Aufstockung der Hortplätze als Auftrag für die Ortsverwaltung und für die Stadtverwaltung.

Die Ortsverwaltung geht auf die entsprechenden Stellen der Stadt zu und beantragt die erforderlichen Mittel / Personal für eine Aufstockung der Hortplätze.

Die Fraktionen des Ortschaftsrates gehen auf die Parteien des Gemeinderats zu und setzen sich für die Aufstockung der Plätze ein.

Antrag: Bebauungsplan Grötzingen Süd

Bebauungspläne ermöglichen Gemeinden, in den beplanten Gebieten für eine zukünftige geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen und somit städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für einen größeren Bereich in Grötzingen Süd fehlt diese rechtliche Entscheidungsgrundlage bei zu genehmigenden Bauanträgen und somit fehlt dort die Einwirkungsmöglichkeit auf langfristige, städtebauliche Gestaltung. Im Gebiet südlich der Augustenburgstraße / Staigstraße bis zur (einschließlich) Gustav-Hofmannstraße im Osten, und den Straßen An der Silbergrub im Westen bis zu den existierenden Bebauungsplänen im Süden (Nummern 589,491,492,494) gibt es keine Bebauungspläne (s. Skizze, grüner Bereich).

Wir beantragen:

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gekennzeichneten Bereich aus den vorab beschriebenen Gründen.