PV-Folie für Begegnungsstätte

Die Begegnungsstätte hier in Grötzingen ist mit ihren großen Fensterflächen schlecht für zunehmend heißere Sommer gerüstet. Es ist geplant, mit einer Beschattung durch mechanische Hilfsmittel für erträgliche Temperaturen im Innern zu sorgen.

Allgemein gilt: Beschattung wird dort gewünscht, wo starke Sonneneinstrahlung stört. Diese Sonneneinstrahlung wiederum kann Strom liefern:

Die Entwicklung von auf Fenster aufgebrachter Photovoltaikfolie ist vorangeschritten. Die Stromgewinnung durch diese Folien wird immer effizienter, während sie gleichzeitig die Zimmer beschattet. Für die Begegnungsstätte ist dies eine Chance, zumal die Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Dach noch in weiter Ferne liegt.

Wir beantragen daher:

Die Ortsverwaltung prüft bei der Begegnungsstätte, inwieweit auf geeignete Fensterflächen aufgebrachte Photovoltaikfolie als Alternative für die geplante Verschattung der Begegnungsstätte eingesetzt und zur Stromgewinnung verwendet werden kann.

Fassadenbegrünung für städtische Gebäude

Die Hitzewellen in den Sommermonaten werden länger und vor allem heißer. Vor allem stark versiegelte Plätze heizen sich auf. Durch eine Begrünung angrenzender Gebäude kann Hitze um die Häuser herum und in den Häusern deutlich reduziert werden. Zusätzlich binden die Pflanzen durch die Fotosynthese Kohlendioxid und reichern die Luft mit Sauerstoff an. Sie bieten eine zusätzliche Dämmung und halten Luftschadstoffe und Staub durch ihr Blattwerk fern.

In Grötzingen könnte die Begrünung des Rathauses 2 das Gebäude sowie den umliegenden Rathausplatz klimaneutral kühl halten.

Die GLG beantragt:

  • Es wird geprüft, wie die Fassaden des Rathauses 2 begrünt werden können. Da die Sanierung des Gebäudes in Kürze beginnt, sollte die Überprüfung kurzfristig durchgeführt werden.
  • Es wird geprüft, ob die Turnhalle und die Schulgebäude vertikal (Fassaden)und /oder horizontal (Dächer) begrünt werden können.

 

Förderung: Umwandlung von Steingärten in insektenfreundliche Gärten

In Grötzingen gibt es noch etliche Schottergärten. Sie sind seit 2020 verboten. Um die Pflicht, bestehende Schottergärten rückzubauen, wird gestritten.

Die Stadt Karlsruhe hat 2022 ihr Förderprogramm zur „Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ dahingehend überarbeitet, dass nun auch der Umbau von Steingärten, die vor 2020 angelegt wurden, in naturnahe Grünflächen gefördert wird. Der Zuschuss kann dabei bis 5000 Euro pro Anwesen betragen. Dieser positive Anreiz für Interessierte, die ihren Schottergarten in einen naturnahen Garten umgestalten möchten, wird jedoch kaum abgerufen.

Um auszuschließen, dass wegen Unkenntnis der Fördermöglichkeit und damit fehlender Abrufung von Mitteln, die Förderung eingestellt wird, beantragen wir:

  • Die Ortsverwaltung stellt das Programm im Ortschaftsrat und in den Ortsmedien vor.
  • Entsprechende Flyer und Informationen werden den Besitzern von Schottergärten übermittelt. Um die OV zu unterstützen, erklärt sich die GLG bereit, die vorhanden Schottergärten zu erfassen und die Information an die OV weiterzugeben.

Antrag: Informationen zum Verhalten im Katastrophenfall

Karlsruhe muss sein Starkregenrisikomanagement in den Katastrophenschutz integrieren, siehe nachfolgenden Auszug aus der StadtZeitung Nr.4 vom Freitag, 28.01.2022:

„Schutz und Vorsorge weiter wichtig

…..Da das Karlsruher Kanalsystem aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht für extreme Regenereignisse jeglicher Größenordnung ausgelegt werden kann, sind Risikobetrachtungen und Abwägungen im Rahmen des Katastrophenschutzes erforderlich. In Zukunft wird es vor allem darum gehen, Risiken aus Wetterextremen als kommunale Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam mit den Bürgern zu erkennen und Strategien zu entwickeln. Ergänzend zu den Überflutungsschutzmaßnahmen von öffentlicher Seite müssen die Grundstückseigentümer hierbei eigenverantwortlichen Objekt- und Selbstschutz betreiben. Dieser reicht von langfristig angelegtem Verhalten und Check des persönlichen Wohnumfelds über Maßnahmen bei einem angekündigten Ereignis hin zum richtigen Verhalten im akuten Fall eines Unwetters…….“

Das betrifft auch Grötzingen. Es wird somit von den Bürger*innen erwartet, dass sie im Falle von Starkregenereignissen und Hochwasser Maßnahmen im Sinne des Katastrophenschutzes ergreifen und sich entsprechend verhalten. Dies funktioniert nur dann, wenn die Bürger*innen die erforderlichen Verhaltensweisen kennen.

Wir beantragen:

Die Grötzinger*innen sollen über die richtigen Abläufe und Verhaltensweisen im Falle eines Starkregenereignisses (und Hochwassers) in Grötzingen informiert werden. Die Ortsverwaltung lädt die entsprechenden städtischen Ämter in den Ortschaftsrat ein und / oder richtet eine entsprechende Informationsveranstaltung aus.

Antrag: Hortplätze an der Schule

Besorgte Eltern melden, dass sie für ihre Kinder für das kommende Schuljahr keinen Hortplatz oder keine ergänzende Betreuung im Hort bekommen. Die Rückfrage bei der Ortsverwaltung ergab, dass von der Stadt nur das Personal und die finanziellen Mittel für 100 Hortplätze und 20 Plätze für die ergänzende Betreuung genehmigt wurden, obwohl mit den Räumlichkeiten in den Containern mehr Kinder als die genehmigten aufgenommen werden könnten.

Daher beantragen wir:
Der Ortschaftsrat stimmt für die Aufstockung der Hortplätze als Auftrag für die Ortsverwaltung und für die Stadtverwaltung.

Die Ortsverwaltung geht auf die entsprechenden Stellen der Stadt zu und beantragt die erforderlichen Mittel / Personal für eine Aufstockung der Hortplätze.

Die Fraktionen des Ortschaftsrates gehen auf die Parteien des Gemeinderats zu und setzen sich für die Aufstockung der Plätze ein.

Antrag: Bebauungsplan Grötzingen Süd

Bebauungspläne ermöglichen Gemeinden, in den beplanten Gebieten für eine zukünftige geordnete städtebauliche Entwicklung zu sorgen und somit städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für einen größeren Bereich in Grötzingen Süd fehlt diese rechtliche Entscheidungsgrundlage bei zu genehmigenden Bauanträgen und somit fehlt dort die Einwirkungsmöglichkeit auf langfristige, städtebauliche Gestaltung. Im Gebiet südlich der Augustenburgstraße / Staigstraße bis zur (einschließlich) Gustav-Hofmannstraße im Osten, und den Straßen An der Silbergrub im Westen bis zu den existierenden Bebauungsplänen im Süden (Nummern 589,491,492,494) gibt es keine Bebauungspläne (s. Skizze, grüner Bereich).

Wir beantragen:

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gekennzeichneten Bereich aus den vorab beschriebenen Gründen.

Antrag: Ladestationen e-Mobilität auf Kirchenparkplätzen

Die Akzeptanz der e-Mobilität steigt, je einfacher es ist, die Fahrzeuge aufzuladen. Die meisten Ladevorgänge finden in der Nähe der eigenen vier Wände statt.

Die Grundstücke der Grötzinger Kirchen sind im Ort günstig verteilt gelegen und verfügen über größere Parkplätze, auf denen unter der Woche und nachts oftmals viele Stellplätze frei sind.

Sowohl diese günstige Verteilung und Lage im Ort als auch das Stellplatzangebot sind gute Gründe, dort konzentriert öffentliche Ladestationen für die Elektroautos der umliegenden Anwohner anzubieten. Damit entfallen verwaltungstechnisch aufwändige Einzelaktionen der Wohnungs- und Hausbesitzer und es wird eine Hürde auf dem Weg zum Elektroauto abgebaut.


Am besten wäre es, diesen Ansatz auf dem gesamten Stadtgebiet zu verfolgen.

Daher beantragen wir:
Die Ortsverwaltung nimmt mit den Kirchengemeinden des Ortes Kontakt auf und erkundigt sich nach deren Bereitschaft, auf den Kirchenparkplätzen öffentliche Ladestationen einrichten zu dürfen.
Außerdem trägt sie das Anliegen in die zuständigen Ämter der Stadt, sodass diese Möglichkeit auch dort überprüft wird.

Anfrage: Hochwasser in Grötzingen

Im Geoportal der Stadt Karlsruhe ist die Hochwassergefahrenkarte für Karlsruhe und die einzelnen Stadtteile zu finden. Diese Karte zeigt die Ausdehnung der Gewässer bei verschiedenen Hochwasserständen. Teile von Grötzingen können dabei stark überschwemmt werden.

Aus gegebenem Anlass fragen wir:

  1. Wann erfolgt die Aktualisierung dieser Karten aufgrund der prognostizierten, zu erwartenden zukünftigen Starkregenereignisse?
  2. Wie erfolgt die derzeit gültige Hochwasser-Warnung für die Grötzinger Bürger?
  3. Welche Ämter und Stellen der Verwaltung sind für die Warnungen zuständig und wie funktioniert der dortige Ablauf im Notfall?

Antrag: Öffentliche Wallboxen

Schnellladestationen (> 22 kW) für Elektroautos sind teuer und für Betreiber nur dann rentabel, wenn sie zum Beispiel in Innenstädten oder an Autobahnraststätten ständig ausgelastet sind.

In Grötzingen wird daher das Aufladen von Elektroautos hauptsächlich über im Vergleich günstigere Wallboxen stattfinden müssen. Deren private Installation ist bei Ein- und Zweifamilienhäusern relativ einfach zu regeln.
Bewohner von Hochhäusern, Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern stehen dagegen oftmals vor größeren Problemen, bevor Wallboxen installiert werden können. Häufig scheitern die Bemühungen.

„Antrag: Öffentliche Wallboxen“ weiterlesen

Anfrage zum Streusalzeinsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger

Die Verwendung von Streusalz schädigt die Umwelt in vielfacher Hinsicht und ist deshalb für den Einsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger verboten, siehe Auszüge aus der „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege“ der Stadt Karlsruhe:

„Anfrage zum Streusalzeinsatz durch räumpflichtige Straßenanlieger“ weiterlesen