Die Badestelle am Baggersee Grötzingen liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und grenzt sowohl an ein Naturschutzgebiet als auch an ein FFH-Gebiet. Eine Badestelle ist die Form des erlaubten Badens mit geringen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht sowie die Wasseraufsicht und erlaubt keine bädertypischen Anlagen im Wasser.
Die Genehmigung der Badestelle am Baggersee Grötzingen wurde nur unter strengen ökologischen Schutzauflagen für Tiere und Pflanzen erteilt. Des Weiteren erfolgte die Vorgabe, dass sich durch die Nutzungen keine weitere Verschlechterung für das gesamte Gebiet ergibt. Vielmehr ist eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Situation vor Ort das Ziel. Die sich daraus ergebende Rechtsverordnung ist ein mühsamer Kompromiss zwischen Ökologie und den verschiedenen Nutzerinteressen des Sees.
Aus diesen Gründen entstanden die Beschränkungen:
- das Sperren der Trampelpfade und Erneuern von Zäunen zum Schutz der Uferzonen,
- die Einrichtung einer nicht zu betretenden Naturschutzzone rund um den See,
- die Reduktion und Begrenzung der Parkplätze.
Dies alles mit dem Ziel, die Nutzung des Sees hauptsächlich für die Bewohner der umliegenden Gemeinden, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, möglich zu machen.
Um Wünschen an die Badestelle hinsichtlich ökologischer und rechtlicher Gesichtspunkte bewerten und diskutieren zu können, beantragen wir:
1. Der Rat und die Öffentlichkeit werden in einer Ratssitzung von den zuständigen Stellen über die Grundlagen der Entstehung des erlaubten Badens, der daraus resultierenden Pflichten und den Konsequenzen von Verfehlungen oder der Ausweitung der Infrastruktur an der Badestelle informiert.
2. Die Parkplätze werden wie beschlossen weiter reduziert.