Am 8. September 2023 beschloss der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG), landläufig Heizungsgesetz genannt. Es verlangt, dass ab 1. Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Da Deutschland im Jahr 2045 und Baden-Württemberg sogar schon 2040 klimaneutral sein will und eine Heizung 20 Jahre oder länger hält, ist etwas anderes kaum sinnvoll. Als Ausnahme sei der Fall genannt, dass die Heizung kaputtgeht und gesichert ist, dass ein Wärmenetz kommt. Dann kann noch für so lange eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Das ist ohne Genehmigung möglich. Denn das GEG ist, was viele nicht wissen, rechtlich nicht verbindlich. Nur wenn Gemeinden für bestimmte Wohngebiete Satzungen erlassen, müssen sich die Eigentümer zwingend an diese halten. Das GEG zu beachten, ist jedoch wirtschaftlich sinnvoll.
Wie heizen wir in Zukunft?
In der Breite gibt es künftig nur zwei Heizungsarten, nämlich Wärmenetze und Wärmepumpen. Mit Holzpellets und Biogas kann wegen der begrenzten Verfügbarkeit nur ein kleiner Teil der Wohnungen beheizt werden. Wasserstoff gehört zur Stromerzeugung in Brennstoffzellen genutzt. Ihn zu verheizen ist Verschwendung. Und (Nacht-) Stromspeicherheizungen sind künftig nur in sehr gut gedämmten Häusern vernünftig. Wärmepumpen sind gesetzeskonform, weil die abgegebene Wärmemenge zu fast zwei Dritteln aus der Umwelt stammt und von der restlichen elektrischen Energie schon heute mehr als die Hälfte regenerativ erzeugt wird.
Damit die Eigentümer planen können, werden die Gemeinden mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bis spätestens 2028 festzulegen, welche Wohngebiete mit einem Wärmenetz versorgt werden, nämlich die dichter bebauten, und welche eine dezentrale Wärmeversorgung behalten.
Reichen die Stromnetze aus?
Klar ist, dass in Gebieten, in denen im Laufe der Zeit viele Wärmepumpen installiert werden und Elektroautos dazu kommen, das Stromnetz verstärkt werden muss. Das ist vorgesehen. Im Falle einer Überlastung des Netzes kann der Strombezug begrenzt werden. 4,2 kW für eine Wärmepumpe sind aber garantiert.
Welchen Plan hat Karlsruhe?
Die Stadt Karlsruhe war fleißig und hat den Wärmeplan schon fertig. Es ist sogar ein umfassenderes Werk: Energieleitplan mit integrierter kommunaler Wärmeplanung. Er wurde vom Gemeinderat am 28. November 2023 beschlossen und kann von sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/6187/live bei TOP 14 als Anlage Abschlussbericht ELP Karlsruhe Endfassung heruntergeladen werden oder von hier: Energieleitplan Karlsruhe
Was gilt für Grötzingen?
Grötzingen ist darin fast komplett als Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung ausgewiesen. Unter den Maßnahmen zur Prüfung der Machbarkeit für ausgewählte Eignungsgebiete sind auf den Seiten 128 und 129 die Grötzinger Wohngebiete Alte Häldenweg (Neubaugebiet Am Knittelberg) und Im Speitel aufgeführt. Für diese beiden Gebiete ist an ein kaltes Nahwärmenetz gedacht. Das klingt paradox, ist aber vernünftig. Es wird Wasser vom Baggersee in den Ort und wieder zurück geleitet, damit die Wärmepumpen die Wärme indirekt dem Baggersee entziehen statt der Außenluft.
Was sagt die Physik?
Laut Energieleitplan werden zum Heizen in den beiden Wohngebieten jährlich 10750 MWh gebraucht. Wärmepumpen entziehen rund zwei Drittel dieser Energie der Umwelt, sprich dem Baggersee. Eine durchschnittlich 10 m dicke Wasserschicht des 35 ha großen Sees kühlt dadurch um 1,8 Grad ab. Das klingt akzeptabel. Im Plan heißt es: Ein Pilotprojekt im Ort könnte mehrere weitere potenzielle Nahwärmegebiete nach sich ziehen.
Unser Antrag
Wie das kalte Nahwärmenetz gebaut und finanziert werden kann und welche Auswirkungen es auf den Baggersee haben wird, darüber sollte der Ortschaftsrat und die Bevölkerung bald informiert werden. Dies fordert die GLG-Fraktion in einem Antrag.
Welche Förderung gibt es?
Wer in eine umweltfreundliche Heizung, in Wärmedämmung oder in neue Fenster investiert, soll von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024 bis zu 30.000 € mit 30 % gefördert bekommen. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € sogar mit 60 %. Je nach den individuellen Bedingungen erhöht sich der Fördersatz weiter. Allerdings wird die Förderung im Laufe der Jahre zurückgefahren, um einen Anreiz für frühzeitige Maßnahmen zu geben. Nachdem nun das Bundesverfassungsgericht am 15. November 2023 die nachträglich Umwidmung der nicht gebrauchten Corona-Kredite im Bundeshaushalt für den Klimaschutz für verfassungswidrig erklärt hat, ist allerdings unsicher, ob es bei der vorgesehenen Förderung bleiben wird.
Fazit
Zu lange mit fossiler Energie zu heizen, ist keine gute Idee. Wegen der steigenden CO2-Bepreisung wird das immer teurer. Auch sind mögliche Kostensteigerungen für die Investitionen in Betracht zu ziehen. Die Schwierigkeit wird sein, die richtigen Maßnahmen und den richtigen Zeitpunkt dafür auszuwählen.
Die Rahmenbedingungen sollten so schnell wie möglich gesetzt werden. Für die Förderung muss im Bund eine Lösung gefunden werden. In Grötzingen wird der im kommenden Jahr neu zu wählende Ortschaftsrat unter Beteiligung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern hoffentlich gute Entscheidungen zur Erreichung der Klimaneutralität treffen.
Nicht zu vergessen: Sonne und Wind schicken keine Rechnung. Wenn die Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energie errichtet sind, brauchen wir kein Öl und kein Gas mehr zu importieren.