Verzicht auf die Erhöhung der Aufwandsentschädigung (Anlehnung an das „Karlsruher Modell“)

Antrag:

Der Ortschaftsrat Grötzingen beschließt für die aktuelle Amtsperiode eine verbindliche „Nullrunde“ bei der Aufwandsentschädigung. Analog zum Beschluss des Karlsruher Gemeinderats verzichten die Mitglieder des Ortschaftsrats auf alle kommenden automatischen Erhöhungen oder satzungsgemäßen Anpassungen der Entschädigungssätze.

Begründung:

Die Stadt Karlsruhe steht vor enormen finanziellen Herausforderungen. In Zeiten, in denen über Kürzungen in sozialen und kulturellen Bereichen sowie im Umweltschutz diskutiert wird, kommt der Politik eine besondere Vorbildfunktion zu.

Der Karlsruher Gemeinderat ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hat einen Verzicht auf künftige Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen beschlossen.

Ein automatisches Ansteigen unserer Entschädigungen, während an anderen Stellen gespart werden muss, wäre den Bürgerinnen und Bürgern in Grötzingen nicht vermittelbar.  Es ist ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit, dass wir im Ortschaftsrat Grötzingen diesen Weg mitgehen.

 

Initiative zur Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte in Grötzingen zugunsten des städtischen Haushalts

Antrag:

Der Ortschaftsrat Grötzingen spricht sich für eine freiwillige und temporäre Reduzierung der monatlichen Aufwandsentschädigung für seine Mitglieder von derzeit 120 Euro auf 90 Euro aus.

Der Ortsvorsteher wird beauftragt, diesen Beschluss als offizielle Initiative zur entsprechenden und schnellstmöglichen Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zuzuleiten.

Begründung:

Die Stadt Karlsruhe steht vor der Herausforderung, ein erhebliches Haushaltsdefizit zu konsolidieren. Als gewählte Vertreter der Bürgerschaft sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, in dieser Situation ein Zeichen der Solidarität und des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln zu setzen.

Mit der hier vorgeschlagenen Einsparung wollen wir ein klares Signal senden und dazu beitragen, dass im Zuge der notwendigen Haushaltskonsolidierung weniger Kürzungen in den für unsere Gemeinschaft wichtigen Bereichen des Sozial- und Umweltschutzes vorgenommen werden müssen.

Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortschaftsrates Grötzingen beträgt derzeit gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe monatlich 120 Euro. Um einen direkten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, schlage ich vor, die monatliche Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte in Grötzingen freiwillig und temporär um 30 Euro zu reduzieren. Dies führt zu einer jährlichen Einsparung von rund 6500 Euro, die kleinen Projekte im Ort zugute kommen können.

 

Antrag: Roter Blitz

Antrag:
Die Ergebnisse der letzten Brückenprüfungen nach DIN 1076 werden dem Ortschaftsrat vorgestellt.

Die Ortsverwaltung lädt dazu die zuständigen Personen ein.

Begründung:
Der Brückenbelag der Stahlbrücke ist großflächig braun verfärbt, was auf Korrosion des Stahles hinweist. Es stellt sich die Frage, ob die Korrosion langfristig zur Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führt und rechtzeitiges/ frühzeitiges Handeln erforderliche Investitionen reduziert. Die optische Wirkung der Verfärbungen führen auf jeden Fall zu Unsicherheiten und Unwohlsein beim Begehen.

Antrag: festverankerte Mülleimer im Industriegebiet Roßweid

Im Grötzinger Industriegebiet Roßweid, westlich der Autobahn gelegen, sind LKW-Parkplätze für anliefernde und abholende LKWs sehr stark frequentiert, oft auch über Nacht.
Und nicht nur diese LKWs haben vor Ort Standzeiten, auch durch die Nähe zu Autobahnauf-und -abfahrten an der A5 wird diese Örtlichkeit angefahren und als Parkfläche genutzt. Die Bedingungen zur Müllentsorgung wurden dort durch das Aufstellen von neuen Mülltonnen gut angenommen und verbessert, jedoch zeigt sich, dass mobile Mülltonnen manchmal im angrenzenden Waldstück landen und damit weder den Fahrern zur Müllentsorgung zur Verfügung stehen noch dem Naturschutz dienlich sind.

Die Verwendung festmontierter, bzw. von einbetonierten / versenkten Müllsammelstellen, würde Abhilfe schaffen.

Wir beantragen:
Die Ortsverwaltung prüft die Möglichkeit, entlang der Greschbachstraße im Bereich des angrenzenden Waldstückes festverankerte Müllcontainer aufzustellen. Wir bitten dabei um Abstimmung mit den Gewerbetreibenden inklusive dem Team StrIGeni (Strategische Innenentwicklung von Gewerbeflächen), dem Team Sauberes Karlsruhe und allen weiteren zuständigen Stellen.

Antrag: Besserer Schutz in Wahllokalen

Besserer Schutz der Wahlhelfenden in den (Grötzinger) Wahllokalen durch geeignete Maßnahmen.

Zum Beispiel:
– vermehrte Streifenfahrten, deren direkte Kontaktdaten/Rufnummern im Wahllokal hinterlegt sind,
– zentrale Stationierung eines Einsatzfahrzeuges vor Ort,
– Notfallknopf.

Begründung:
Während der Bundestagswahl kam es in einem Grötzinger Wahllokal zu einem beängstigenden Vorfall. Es existieren Anweisungen des Wahlamtes, wie in potentiell bedrohlichen Situationen zu agieren ist. Diese sind jedoch bei einer Eskalation möglicherweise nicht umsetzbar und führen vor allem zu keiner direkten Hilfe bzw. Unterstützung durch Ordnungsbeamte.
Da Grötzingen nicht mehr über eine Polizeistation vor Ort verfügt, sind die Anfahrtswege im möglichen Bedarfsfall relativ lang. Daher wäre zum Beispiel die Stationierung eines Einsatzfahrzeuges ein einfaches Mittel, um zügig Hilfestellung zu gewährleisten.

Anfrage: Pflege verwahrloster Grundstücke

Im Speitel gingen vor ein paar Jahren herrenlose Grundstücke an Eigentümer:innen, die keinerlei Bezug zu den benachbarten Besitzer:innen oder Anwohner:innen haben. Diese Grundstücke dienen meist der Erschließung oder als Durchgangsweg.


Das Foto zeigt die Situation in der Friedrichstraße mit abgestelltem Auto und wuchernden Pflanzen entlang der Mauer. Oftmals sammelt sich Müll auf diesen Grundstücken.
Wir haben grundsätzliche Fragen Instandhaltung solcher Grundstücke:

1. Welche Vorschriften und Gesetze regeln die Pflege der Grundstücke und die evtl. aus der Nutzung als Zugang, Zufahrt oder Durchgang entstehenden Pflichten durch die Eigentümer?
2. Wer kontrolliert das Einhalten der Vorschriften / Gesetze und Pflichten und was sind Konsequenzen bei fehlender Einhaltung?
3. Wer entschädigt betroffene Nachbarn für entstehende Schäden z.B. durch Wurzeldruck auf Einfriedungen, Vandalismus, Verwahrlosung, Vermüllung usw.?
4. Wer sind die Ansprechpartner:innen für Beschwerden aus der Bevölkerung?

Anfrage: Rad(schnell)wege Grötzingen

Radschnellwege führen den Radverkehr möglichst kreuzungsfrei und getrennt von anderen Verkehrsteilnehmenden. Schnelle Direktverbindungen machen das Radfahren als Alternative attraktiver.
Fernradwegenutzende begrüßen schnelle und sichere Verbindungen ebenfalls.
Auf der Website des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg findet sich unter „Radschnellwege für Baden-Württemberg“ ein Link zu einer Potenzialanalyse aus dem Jahr 2018. Darin werden landesweit 52 Korridore für Radschnellverbindungen dargestellt und in der Dringlichkeit mit Punkten bewertet. Bei den drei mit 10 Punkten höchstbewerteten Strecken ist Karlsruhe – Durlach – Grötzingen – Pfinztal – Söllingen dabei. Diese ist über das Stadium der Machbarkeitsstudie aber noch nicht hinausgekommen.

Wir möchten wissen:
1. Woran liegt das und wann wird sich etwas tun?
2. Ebenso dringlich ist für uns der Ausbau der Strecke, die von Durlach nahe an Grötzingen vorbei nach Weingarten führt. Wie steht es damit?

Tempo 30 Augustenburgstraße (GA, 27.9.2024)

In Grötzingen ist Tempo 30 schon fast flächendeckend auf den Straßen eingeführt. Dies dient zum einen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, egal wie sie mobil unterwegs sind, egal welches Alter sie haben. Zum anderen wird hierdurch auch nachweislich die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr für die Anwohner und Anwohnerinnen reduziert und die Lebensqualität in Grötzingen erhöht.

In der Augustenburgstraße beginnt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen im Westen kurz nach dem Kreisel und endet im Osten an der Winkler-Dentz-Straße.

Laut den momentan geltenden Vorschriften reicht auf den fehlenden Abschnitten zu den jeweiligen Ortseingängen bzw. -ausgängen die gemessene bzw. berechnete Lärmbelastung nicht aus, um auch dort Tempo 30 anordnen zu können. Die betroffenen Anwohner sehen dies jedoch anders.

Die frisch beschlossene Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht nun vor, dass Tempo 30-Bereiche mit mehr Freiheiten angeordnet werden können. Daher wandten sich die GRÜNEN Grötzingen mit einer Anregung direkt an das Ordnungsamt, um vor dem Hintergrund dieser Novelle überprüfen zu lassen, ob Tempo 30 für die Augustenburgstraße vom Ortsschild im Westen bis zum Schild im Osten eingeführt werden kann und dies dann nach Möglichkeit umsetzen zu lassen.

Leider zeigte sich, dass sich auch die Novelle der StVO in manchen Bereichen nicht über die Ergebnisse der Lärmmessungen hinwegsetzen kann. Möglicherweise besteht dennoch die Chance, aufgrund des Schulwegstatus der Straße den Bereich mit Tempo 30 auszuweiten. Nach Aussage des Ordnungsamtes ist die Definition des Schulwegstatus (noch) nicht eindeutig festgelegt. Sowohl das Ordnungsamt als auch die GRÜNEN Grötzingen werden dieses Thema weiterhin verfolgen und nachhaken. Die Anfrage sowie die Antwort des Ordnungsamtes finden Sie auf dieser Webseite.

gez. GRÜNE-Fraktion im Ortschaftsrat Grötzingen

Informationsveranstaltung „Kaltes Nahwärmenetz“

Der Entwurf des vom Gemeinderat am 28. November beschlossene Energieleitplan mit integrierter kommunaler Wärmeplanung ist auf der Website der Stadt veröffentlicht. Fast ganz Grötzingen ist darin als Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung ausgewiesen.
Nur „Grötzingen Alte Häldenweg“ und „Grötzingen / Im Speitel“ sind Ausnahmen, weil sie auf den Seiten 128 und 129 unter „Weitere Maßnahmen zur Prüfung der Machbarkeit für ausgewählte Eignungsgebiete“ aufgeführt sind. Vorgesehen ist ein Kaltes Nahwärmenetz. Damit sollen Wärmepumpen die Wärme indirekt dem Baggersee entziehen statt der Umgebungsluft. Und es ist angemerkt: Ein Pilotprojekt im Ort könnte mehrere weitere potenzielle Nahwärmegebiete nach sich ziehen.

Das Kalte Nahwärmenetz ist ein wichtiges Thema für die Energiewende, die auch in Grötzingen bis 2040 geschafft werden soll, und interessiert viele Leute. Es braucht jedoch mehr Informationen, bevor beurteilt werden kann, ob das von den Ingenieuren und Ingenieurinnen vorgeschlagene Kalte Nahwärmenetz befürwortet werden kann.

Deshalb beantragen wir:

Die Grötzinger Bevölkerung wird in einer öffentlichen Veranstaltung über das vorgeschlagene Kalte Nahwärmenetz informiert. Unter anderem darüber, wie es gebaut und finanziert werden kann und welche ökologischen Auswirkungen es auf den Baggersee haben wird. Außerdem darüber, was das Netz für die betroffenen Wohngebiete bedeutet.

Umnutzung Martin-Luther-Haus

Die evangelische Kirche möchte das Martin-Luther-Haus in der Fröbelstraße verkaufen. Das Haus grenzt direkt an die evangelische Kindertageseinrichtung „Fröbelkita“ an. Die evangelische Kirche betreibt auch die dreigruppige Einrichtung „Am Kegelsgrund“, deren Gebäude dringend sanierungsbedürftig ist bzw. eventuell sogar erneuert werden muss.
Stadtweit fehlen neben Plätzen ab drei Jahren vor allem Krippenplätze, wofür die Stadt von den Eltern teuer verklagt werden kann.

Die oben beschrieben äußerst kompakte und unserer Meinung nach günstige Betreiber- und Besitzersituation erlaubt folgende Gedanken:

Lässt sich das Martin-Luther-Haus unkompliziert und mit geringen Kosten umbauen zu (zeitlich begrenzten) Kitaplätzen, indem die evangelische Kirche und die Stadt zusammenarbeiten, sich über mögliche Investitionsmodelle austauschen und sich gegenseitig unterstützen? Und das zeitlich ab „so schnell wie möglich“ bis zur Fertigstellung der neuen Kita in der Ringelberghohl 2028?
Oder bietet diese Idee sogar die Möglichkeit, dass die Kita Am Kegelsgrund schon vor 2028 saniert werden kann und nicht mehr auf die Fertigstellung des Gebäudes Ringelberghohl angewiesen ist?

Wir beantragen daher:

Die Ortsverwaltung nimmt Kontakt mit den erforderlichen Ämtern und der evangelischen Kirche auf und geht in die Diskussion über die oben genannten Punkte. Der Ortschaftsrat wird informiert.